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   BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21   

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BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21 (https://dejure.org/2021,57556)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2021 - 1 StR 375/21 (https://dejure.org/2021,57556)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 375/21 (https://dejure.org/2021,57556)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB
    Betrug (Vermögensschaden einer Krankenkasse bei Einsatz unterqualifizierten Personals: sozialrechtliche, streng formale Betrachtungsweise; strafmildernde Berücksichtigung ersparter Aufwendungen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 263 Abs 1 StGB
    Abrechnungsbetrug eines Pflegedienstes zu Lasten der Krankenkasse: Vertragswidriger Einsatz von nicht qualifiziertem Pflegepersonal bei der häuslichen Pflege von Beatmungspatienten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.06.2014 - 4 StR 21/14

    Vermögensschaden beim Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege (mangelnde

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21
    Wird aber eine solche Vereinbarung getroffen, bildet sie neben den gesetzlichen Bestimmungen die Grundlage der Leistungsbeziehung und soll sicherstellen, dass sich die Pflege nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vollzieht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83 Rn. 19 mwN).

    Das Unterschreiten der nach dem Vertrag vereinbarten Qualifikation von Pflegekräften führt nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen des Sozialrechts auch dann zum vollständigen Entfallen des Vergütungsanspruchs, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden ("streng formale Betrachtungsweise"; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83 Rn. 28, 31; vom 23. September 2020 - 4 StR 668/19 Rn. 6 und vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94 Rn. 5; Urteil vom 8. Oktober 2015 - III ZR 93/15 Rn. 14, 19; Welke, GuP 2011, 139, 146 f.).

    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass die Krankenkassen wegen der tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen der Angeklagten keinen anderen Pflegedienst haben beauftragen und bezahlen müssen; diese von den Krankenkassen ersparten Aufwendungen sind ein strafbestimmender Umstand (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83 Rn. 36; für vertragsärztliche Abrechnungen: BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02 Rn. 31 und Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94 Rn. 6; für den Bereich privatärztlicher Liquidation: BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 109).

  • BGH, 28.09.1994 - 4 StR 280/94

    Abrechnungsbetrug - Kassenarzt - Schadenshöhe - Aufwendungsersparnis -

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21
    Das Unterschreiten der nach dem Vertrag vereinbarten Qualifikation von Pflegekräften führt nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen des Sozialrechts auch dann zum vollständigen Entfallen des Vergütungsanspruchs, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden ("streng formale Betrachtungsweise"; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83 Rn. 28, 31; vom 23. September 2020 - 4 StR 668/19 Rn. 6 und vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94 Rn. 5; Urteil vom 8. Oktober 2015 - III ZR 93/15 Rn. 14, 19; Welke, GuP 2011, 139, 146 f.).

    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass die Krankenkassen wegen der tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen der Angeklagten keinen anderen Pflegedienst haben beauftragen und bezahlen müssen; diese von den Krankenkassen ersparten Aufwendungen sind ein strafbestimmender Umstand (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83 Rn. 36; für vertragsärztliche Abrechnungen: BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02 Rn. 31 und Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94 Rn. 6; für den Bereich privatärztlicher Liquidation: BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 109).

  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21
    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass die Krankenkassen wegen der tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen der Angeklagten keinen anderen Pflegedienst haben beauftragen und bezahlen müssen; diese von den Krankenkassen ersparten Aufwendungen sind ein strafbestimmender Umstand (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83 Rn. 36; für vertragsärztliche Abrechnungen: BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02 Rn. 31 und Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94 Rn. 6; für den Bereich privatärztlicher Liquidation: BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 109).
  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 161/02

    Verurteilung eines Zahnarztes wegen Abrechnungsbetruges in Millionenhöhe

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21
    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass die Krankenkassen wegen der tatsächlich erbrachten Pflegeleistungen der Angeklagten keinen anderen Pflegedienst haben beauftragen und bezahlen müssen; diese von den Krankenkassen ersparten Aufwendungen sind ein strafbestimmender Umstand (§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83 Rn. 36; für vertragsärztliche Abrechnungen: BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02 Rn. 31 und Beschluss vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94 Rn. 6; für den Bereich privatärztlicher Liquidation: BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 109).
  • BGH, 08.10.2015 - III ZR 93/15

    Vertrag über die häusliche Intensiv- und Behandlungspflege eines

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21
    Das Unterschreiten der nach dem Vertrag vereinbarten Qualifikation von Pflegekräften führt nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen des Sozialrechts auch dann zum vollständigen Entfallen des Vergütungsanspruchs, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden ("streng formale Betrachtungsweise"; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83 Rn. 28, 31; vom 23. September 2020 - 4 StR 668/19 Rn. 6 und vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94 Rn. 5; Urteil vom 8. Oktober 2015 - III ZR 93/15 Rn. 14, 19; Welke, GuP 2011, 139, 146 f.).
  • BGH, 23.09.2020 - 4 StR 668/19

    Betrug (Konkurrenzen: Erstellung nur einer falschen Abrechnung bei anschließender

    Auszug aus BGH, 20.10.2021 - 1 StR 375/21
    Das Unterschreiten der nach dem Vertrag vereinbarten Qualifikation von Pflegekräften führt nach den insoweit maßgeblichen Grundsätzen des Sozialrechts auch dann zum vollständigen Entfallen des Vergütungsanspruchs, wenn die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden ("streng formale Betrachtungsweise"; vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 83 Rn. 28, 31; vom 23. September 2020 - 4 StR 668/19 Rn. 6 und vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94 Rn. 5; Urteil vom 8. Oktober 2015 - III ZR 93/15 Rn. 14, 19; Welke, GuP 2011, 139, 146 f.).
  • OLG Karlsruhe, 10.04.2024 - 1 Ws 80/24
    In Fällen, in denen ein sog. Qualifikationsmangel vorliegt, kann dies zur Folge haben, dass Quartalsberechnungen insgesamt den Vermögensschaden darstellen, weil sämtliche Leistungen nicht abrechenbar sind (vgl. etwa: BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02 -, juris Rn. 27 ff.: Abrechnung von Leistungen eines Arztes ohne Kassenzulassung über einen Strohmann; Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14 -, juris, Rn. 30 und Beschluss vom 20.10.2021 - 1 StR 375/21-, juris Rn. 8 ff.: Abrechnung von Pflegeleistungen, die vollständig durch Mitarbeiter erbracht werden, die nicht über die mit der Kranken- und Pflegekasse vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügen; Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 -, juris: .Erbringung von ärztlichen Leistungen in einem medizinischen Versorgungszentrum, an dem sich unzulässigerweise ein Apotheker beteiligt hat; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 Ws 92 - 94/00 -, juris: Abrechnung von Leistungen nur scheinbar freiberuflicher Ärzte mit erschlichener Kassenzulassung, die tatsächlich angestellt waren).
  • LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2023 - 12 KLs 114 Js 10235/20

    Zur Auslegung des § 55d GZVJu

    Damit kam insoweit zunächst ein Betrug der Angeschuldigten zum Nachteil der R GmbH in Betracht, weil sie an die GmbH jeweils Forderungen gegen Krankenkassen abgetreten haben soll, die mangels des Einsatzes einer qualifizierten fachlichen Leitung sozialrechtlich wertlos gewesen seien (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 375/21, juris Rn. 9 f.; Beschluss vom 16. April 2014 - 4 StR 21/14, juris Rn. 18 ff.), und dafür im Gegenzug von der GmbH Gelder vereinnahmt habe.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2023 - L 2 BA 39/22

    Abhängige Beschäftigung; funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess;

    Insbesondere mit der Abrechnung von pflegerischen, ärztlichen oder anderen vergleichbaren Leistungen und damit auch mit der Abrechnung physiotherapeutischer Leistungen bringt der Abrechnende überdies nach der Rechtsprechung des BGH gegenüber dem Zahlungsverpflichteten stets konkludent zum Ausdruck, dass seines Wissens die maßgeblichen rechtlichen Vorgaben für eine Abrechnungsfähigkeit der Leistungen erfüllt sind (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14 -, NJW 2014, 3170; BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 375/21 - NStZ-RR 2022, 115).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2023 - 12 KLs 572 Js 178731/17

    Keine Hochrechnung des Schadens auf die gesamte Abrechnung wegen einzelner

    Die Behauptung, eine Abrechnung sei komplett als betrügerisch zu werten, lässt sich beim Abrechnungsbetrug - von Fällen umfassender Abrechnung von Luftleistungen abgesehen - in der Regel dann aufstellen, wenn ein alle Abrechnungsposten umfassender (Formal) Mangel vorliegt: Das kann etwa der Fall sein, wenn Leistungen eines Arztes ohne Kassenzulassung über einen Strohmann abgerechnet wurden (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2002 - 3 StR 161/02, juris Rn. 28 f.); wenn Pflegeleistungen vollständig durch Mitarbeiter erbracht wurden, die nicht über die mit der Kranken- und Pflegekasse vertraglich vereinbarte Qualifikation verfügten (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, juris Rn. 18 ff.; Beschluss vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 375/21, juris Rn. 8 ff.); wenn in einem MVZ, an dem sich unzulässigerweise ein Apotheker beteiligt hat, ärztliche Leistungen erbracht wurden (BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, juris Rn. 21 ff.), oder bei Abrechnung von Leistungen nur scheinbar freiberuflicher Ärzte mit erschlichener Kassenzulassung, die tatsächlich angestellt waren (OLG Koblenz, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 Ws 92-94/00, juris).
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